Wem gehört eine Domain?

So wird man zum Domain-Inhaber

Der Grund, einen Domain-Kaufvertrag zu schließen, ist meist einfach: Eine Domain soll gegen Geld von A auf B übertragen werden. Der Marktplatz der Sedo GmbH sichert dies durch seinen erfahrenen Treuhandservice ab. Aber wann ist die verkaufte Domain eigentlich rechtlich wirksam übertragen worden? Wann wird man zum  „Domain-Inhaber“?

 

Die naheliegende Antwort „Wenn ich im öffentlichen Who-Is Verzeichnis der jeweiligen Vergabestelle eingetragen bin“ ist jedenfalls nicht notwendigerweise richtig.

 

Das Beispiel einer .de-Domain kann dies erläutern: Die Registrierung einer .de Domain ist ein einfacher Vertrag zwischen dem Registrant und der Vergabestelle Denic. Zumeist vermittelt durch einen der zahlreichen Provider

Dieser Registrant ist laut Vertrag verpflichtet, seine Daten im öffentlichen Verzeichnis der Denic (sog. „Who-Is“) als Domain-Inhaber einzutragen und diese aktuell zu halten. Dies ist jedoch lediglich eine Pflicht des Registranten und keine Bedingung, die den Vertrag erst gar nicht entstehen ließe, wenn man sie nicht beachten würde.

 

Schon hier kann also eine Angabe falscher Daten dazu führen, dass der eigentliche Vertragspartner der Denic (= Domain-Inhaber) nicht im Who-Is eingetragen ist.

 

Dies kann natürlich fortgeführt werden. Die Rechte aus einem Vertrag kann man jederzeit und ohne Zustimmung des Vertragspartners an einen Dritten unförmlich abtreten. Damit könnte der Dritte die Konnektierung der Domain von der Denic fordern und ist dennoch nicht im Who-Is eingetragen. Auch eine komplette Vertragsübernahme könnte ohne Zustimmung der Denic aufgrund derer Bestimmungen möglich sein.

 

Um also die Rechte an einer Domain von A nach B zu übertragen, ist die Eintragung im Who-Is zumindest keine absolut notwendige Voraussetzung. Deswegen verlässt sich die Sedo GmbH im Rahmen einer treuhänderischen Domainübertragung auch nicht allein auf diese Information. Um Käufer und Verkäufer abzusichern werden Domains meist temporär übernommen  und dann sicher an den Käufer weitergereicht. Anschließend wird dieser angeleitet, seine Daten korrekt in das Who-Is Verzeichnis einzutragen.

 

Dabei sollte man nicht vergessen, dass der Berechtigte immer als sogenannter „Owner-C“ eingetragen wird. Die Felder Admin-C und Tech-C bezeichnen nicht den Inhaber, sondern lediglich beauftragte Hilfspersonen. Dies kann wichtig werden, wenn Ihnen jemand bei der Übertragung hilft und „vergisst“, Sie als Owner-C einzutragen. Zwar wären Sie dennoch der Berechtigte, in der Praxis wäre die Gefahr jedoch groß die Domain im schlimmsten Fall zu verlieren. Durch den Treuhandservice der Sedo GmbH wird natürlich auch dieses Risiko verhindert.

 

Erfahren Sie, wie Sie unseren Transferservice nutzen können, auch wenn Sie  die Domain nicht über den Marktplatz der Sedo GmbH erworben haben!

Kai Recke
Syndikusanwalt der Sedo GmbH