Typische Missverständnisse im Domainalltag

Fall 1: Wem gehört eine Domain?


Wer täglich mit einem bestimmten Vorgang betraut ist, entwickelt mit der Zeit eine Routine. Domainer beispielsweise automatisieren die Inhaberwechsel einer Domain und optimieren die Verwaltung derselben gleich mit. Die Änderung von Whois-Einträgen oder technischer Details wie die der Nameserver erfolgt auf Knopfdruck. Jede Routine birgt aber auch Gefahren. Wenn alles einfach ist und schnell erfolgt, ist Platz für Nachlässigkeit. Nachlässigkeit führt dazu, dass Domains gestohlen, verloren oder schlicht wegen Formfehlern gelöscht werden. Dies kann jedoch einfach verhindert werden, wenn man die rechtliche Basis der Technik richtig versteht.

Lesen Sie hier, was genau es bedeutet, wenn jemand im Whois einer (.de) Domain eingetragen wurde.

Eine der wichtigsten Fragen im Bereich der Domains ist, wem diese gehört. Dafür muss man als erstes verstehen, dass es einen Besitz oder ein Eigentum an einer Domain rechtlich nach deutschem Recht nicht gibt. Das Recht an einer Domain ist aber ein geschützter Vermögenswert und damit immerhin eigentumsähnlich. Die korrekte Bezeichnung dürfte aber „Domaininhaber“ sein.

Domaininhaber ist, wer Vertragspartner der jeweiligen Domain-Vergabestelle ist.

Bei .de Domains also der Vertragspartner der DENIC e.G.. Nicht entscheidend ist jedoch, wen die DENIC in ihr öffentliches Register, dem Whois, als Inhaber einträgt. Dieser Eintrag ist wie ein Eintrag im Telefonbuch eine nette Hilfe, wenn man versucht den Inhaber der Domain zu identifizieren. Inhaber ist aber letztlich nur der, welcher den Vertrag mit der DENIC „unterzeichnet“ hat.

Auf den Alltag übertragen könnte dies so aussehen:

Kunde A kontaktiert seinen Provider, das DENIC-Mitglied RegistrarX und bittet um Registrierung der Domain Z.de. Dieses leitet seinen Antrag auf Vertragsschluss an die DENIC weiter. Die DENIC nimmt dieses an, soweit die Domain noch frei ist, und übermittelt die Bestätigung wiederum über den Provider an den Kunden. Kunde A ist nun Inhaber der Domain und Vertragspartner der DENIC .e.G.. Die DENIC trägt seine Daten in das Whois Register ein.

Nun verkauft der Kunde A einige seiner Domains und stimmt zu, dass die Inhaberschaft (also sein Vertrag mit der DENIC e.G.) auf den Käufer übergehen soll. Rein rechtlich ist hierfür keine Änderung der Daten im Whois nötig. Es reicht ein knapper Satz zwischen Käufer und Verkäufer, sowie die Zustimmung der DENIC e.G. als Vertragspartner. Letzteres sichert die DENIC e.G. schon vorab im Vertrag zu.

Eine Pflicht aus dem Vertrag ist aber auch, die Daten im Whois aktuell zu halten.

Nachdem die Domains verkauft wurden und der Vertrag auf den Käufer übertragen wurde, erfüllt der Käufer diese Pflicht und aktualisiert seine Daten, indem er seinem Provider die neuen Daten mitteilt und im Whois eintragen lässt. Täte er dies nicht, wäre er dennoch Inhaber der Domains geworden. Denn die erfolgreiche Registrierung setzt nicht voraus, dass der DENIC die korrekten Daten übermittelt wurden.

Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass nur weil die Daten einer Person im Whois stehen, diese noch nicht Vertragspartner der DENIC sein muss und damit Inhaber der Domain.

Denn eine Änderung der Daten kann diverse Gründe haben. Oftmals sind es schlichte technische Fehler oder ein auf Nachlässigkeit zurück zu führendes falsches Datenupdate. Möglich ist aber auch, dass ein Eintrag absichtlich falsch übermittelt wurde.
 
Fazit:

Wer Domains übertragen möchte, sollte sich nicht nur auf den Eintrag im Whois verlassen. Dieser kann falsch sein und ist letztlich nichts anderes als ein Eintrag im Telefonbuch. Wichtiger ist es, eine Bestätigung des alten Inhabers beweisen zu können, aus welcher sich ergibt, dass dieser der Übertragung auf Sie, den neuen Inhaber, zugestimmt hat.

Die Sedo GmbH kann dabei als Treuhänder vermitteln. Durch die manuelle Betreuung der über den Marktplatz der Sedo GmbH abgeschlossenen Domainverkäufe ist es oftmals möglich zu dokumentieren, dass der Verkäufer tatsächlich auch der Übertragung zugestimmt hat.  

Kai Recke
Syndikusanwalt der Sedo GmbH