Missbrauchte Domains: Wie man Googles Strafen erkennt

Bei unlauteren SEO-Verletzungen verhängt Google oft Sanktionen. Lesen Sie jetzt, wie man "verbrannte" Domains erkennt und was ein "Überprüfungsantrag" ist.

Missbrauchte Domains: Achtung beim Domainkauf

30 Millionen USD hat die bis heute teuerste verkaufte Domain gekostet: Für diesen immensen Betrag wechselte im Jahr 2019 Voice.com den Besitzer. Selbst für länderspezifische Top-Level-Domains zahlen Investoren heutzutage mitunter sechsstellige Beträge. Im Jahr 2018 war Bad.de seinem neuen Inhaber 119.000 Euro wert – WG.de kam für immerhin 102.501 Euro unter den virtuellen Hammer. Der Durchschnittspreis für eine .com-Domain lag im selben Jahr bei 3.559 US-Dollar.

 

Wer sich nach reiflicher Überlegung für eine Wunschdomain entschieden hat und sich diese für sein Unternehmen sichern möchte, muss mitunter einen hohen Betrag investieren. Durch geschicktes Domain-Marketing lohnt sich diese Investition langfristig – doch was, wenn Ihnen als stolzer neuer Domainbesitzer eine verbrannte oder gar eine gestohlene Domain untergejubelt wurde?

 

Was bedeutet „verbrannte Domain“?

Domains „erarbeiten“ sich bei Suchmaschinen mit der Zeit eine bestimmte Reputation. Vereinfacht ausgedrückt: Etablierte Domains mit langer Vorgeschichte und konstant qualitativ hochwertigen Inhalten, auf die überdurchschnittlich häufig andere Websites verlinken, haben bei gängigen Suchmaschinen wie Google eine gute Reputation. Das wirkt sich im Zusammenspiel mit aktuellen SEO-Maßnahmen positiv auf die Platzierung in den Suchergebnissen aus.

 

Hat die fragliche Domain hingegen eine schlechte Reputation, wird sie mitunter gar nicht mehr in den Suchergebnissen gelistet – dann ist die Domain „verbrannt“. Passieren kann das durch sogenannte Black-Hat-Suchmaschinenoptimierung. Unlautere Versuche, die Suchmaschinenplatzierung durch Spamming, Linkkauf oder andere Verstöße gegen die Richtlinien der jeweiligen Suchmaschine zu verbessern, sind mögliche Ursachen. Entschließen Sie sich zum Kauf einer Internetadresse, sollten Sie im Vorfeld unbedingt einige Prüfungen durchführen.

 

Wie erkenne ich eine verbrannte Domain? Fünf Schritte zur Aufklärung

  1. Überprüfen Sie zunächst, ob Ihre Wunschdomain schon einmal registriert war. Starten Sie dazu eine sogenannte Whois-Abfrage, wie sie zum Beispiel whois.domaintools.com anbietet. Dort erfahren Sie übrigens auch, wer aktueller Inhaber der Domain ist und sichern sich zusätzlich gegen den Kauf einer möglicherweise gestohlenen Domain ab. Eine Einschränkung gibt es jedoch: Unter anderem .de-Domains lassen sich aufgrund der DSGVO nicht mehr ohne Weiteres abfragen. Einzelfallbezogene Whois-Abfragen sind unter Angabe berechtigter Gründe weiterhin per Formular beim DENIC möglich.
     
  2. Gab es Vorbesitzer, sollte Ihr nächster Schritt eine „site:“-Abfrage sein. Geben Sie site:www.ihredomain.de in die Suchmaske von Google ein. Erscheinen keine Ergebnisse, wird die Domain nicht (mehr) durch die Suchmaschine indexiert. Das kann verschiedene Gründe haben. Entweder ist die Domain bereits zu alt und zu lange ungenutzt. Oder Google indexiert die Internetadresse nicht mehr, weil die Suchmaschine unlautere SEO-Maßnahmen erkannt hat.
     
  3. Wird die Domain noch aktiv genutzt und haben Sie Kontakt zum Verkäufer, fordern Sie die Besucher-Statistiken seiner Website an. Ein weiteres Indiz für eine Deindexierung und somit eine verbrannte Domain können plötzlich stark abfallende Besucherzahlen sein. Erhalten Sie keinen Zugriff auf die Statistiken, können Ihnen entsprechende SEO-Werkzeuge, wie die SISTRIX Toolbox, einen Einblick verschaffen. Geparkte oder Expiring Domains machen es Ihnen noch leichter: Auf den Verkaufsseiten von SEDO finden Sie zum Beispiel den Traffic geparkter Domains. Auf dem neuen SEDO-Angebot expiringdomains.sedo.com sind sogar die wichtigsten Metriken komplett einsehbar.
     
  4. Ist eine Website unter der zum Verkauf stehenden Internetadresse in der Vergangenheit negativ aufgefallen, könnte es Nutzerberichte darüber geben. Suchen Sie also zusätzlich über die Suchmaske von Google nach dem Domainnamen (ohne Domain-Endung). Oder informieren Sie sich in entsprechenden Foren mit einer aktiven Community, zum Beispiel consultdomain.de oder namepros.com.
     
  5. Zu guter Letzt kann ein Blick in das umfangreiche Website-Archiv archive.org helfen. Dort können Sie alte Versionen des Webauftritts aufrufen und möglicherweise erkennen, ob die Domain irgendwann missbräuchliche Inhalte aufwies.

 

Kann ich eine verbrannte Domain noch retten?

Haben Sie vielleicht schon eine verbrannte Domain gekauft? Keine Panik: Es gibt noch eine Möglichkeit, die Domain bei Google zu rehabilitieren: den Reconsideration Request.

 

Beim Reconsideration Request handelt es sich um einen Antrag auf eine erneute manuelle Überprüfung einer Website, die als Strafmaßnahme wegen Richtlinienverstößen nicht mehr von Google indexiert wird. Ein solcher Wiederaufnahmeantrag führt allerdings nur dann zu einer weiteren Überprüfung, wenn der Penalty manuell durch einen Google-Mitarbeiter appliziert wurde. Algorithmisch bedingte Abstrafungen sind davon ausgeschlossen.

 

Wichtig: Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie den monierten Verstoß gegen die Google-Richtlinien natürlich von der Website entfernen. Die erneute Überprüfung der Domain dauert maximal eine Woche. Anschließend erhalten Sie eine positive oder negative Rückmeldung samt abschließender Beurteilung des Falles durch einen Google-Mitarbeiter.

 

Unterschätzte Gefahr: gestohlene Domains

Ein weiteres mögliches Ärgernis beim Domainkauf: gestohlene Domains. Hier ist die Rechtslage kompliziert, da eine Domain laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2012 kein Eigentum im herkömmlichen Sinne sein kann. Stattdessen ist die Rede von einem „relativ wirkenden, vertraglichen Nutzungsrecht von regelmäßig unbestimmter Dauer“. Der Inhaber einer Internetadresse erwirbt also weder Eigentum am Domainnamen noch ein sonstiges absolutes Recht.

 

Die Frage ist also: Kann ein Dritter einfach mit unlauteren Mitteln eine Domain übernehmen und weiterverkaufen? Nein, denn es gibt einen sogenannten Bereicherungsanspruch, wenn jemand einen Vermögensvorteil ohne Rechtsgrund erlangt hat – was zum Beispiel durch eine Domainübernahme ohne Grundlage eines Vertragsabschlusses passieren kann. Erwerben Sie entsprechend eine Domain, die eigentlich einem Dritten „gehört“, handeln Sie sich möglicherweise ein langwieriges Gerichtsverfahren und weiteren juristischen Ärger ein. Stellen Sie deshalb bestenfalls per Whois-Abfrage fest, ob der Verkäufer auch tatsächlich der aktuelle Inhaber der Domain ist. Eine Einschränkung gibt es jedoch: Unter anderem .de-Domains lassen sich aufgrund der DSGVO nicht mehr ohne Weiteres abfragen. Einzelfallbezogene Whois-Abfragen sind unter Angabe berechtigter Gründe weiterhin per Formular beim DENIC möglich.

 

Übrigens: Domain-Diebstahl ist ziemlich verbreitet. Lesen Sie in unserem Blogartikel, welche Top-Marken schon einmal ihre Domain verloren haben.