Was passiert eigentlich mit der Domain oder mit dem gesamten Domain-Portfolio von Unternehmen, die in die Insolvenz gehen?
Die Beantwortung der Frage ist aus juristischer Sicht spannend: Denn hier bestehen für interessierte Käufer - und somit auch für Insolvenzverwalter - viele Möglichkeiten. Die Adresse könnte zum Beispiel an den Host oder in eine Versteigerung gehen.
Verwertung der Domains
Domains gehören zur normalen Insolvenzmasse und der Insolvenzverwalter hat damit die Möglichkeit, diese so genannten Name Assets – Namens-Vermögenswerte – zu verkaufen. Denn grundsätzlich gilt: Im Falle einer Insolvenz gehen alle Vermögensgegenstände einer Firma in die Verfügungsgewalt des Verwalters über.
Eine Veräußerung ergibt nur dann Sinn, wenn die Domain überhaupt noch einen gewissen Wert besitzt. Und sich Käufer dafür finden.
Der Verkauf der Domains ist oftmals ein guter Weg, um aus dem Erlös die Forderungen der Gläubiger zu bedienen.
Hier ergeben sich Chancen für alle diejenigen, die sich für die frei werdende Adresse interessieren. Investoren, die mit Domains handeln, verfolgen daher aufmerksam laufende Insolvenzverfahren.
Doch es muss nicht zwingend zu einem Verkauf kommen. Bei einer Domain spielt es keine Rolle, ob der Inhaber sie verwendet oder nicht. Solvente Firmen registrieren häufig Domains für ihr Portfolio und nutzen diese nicht. Allerdings muss regelmäßig eine Verlängerung erfolgen.
Und genau das passiert bei einer Insolvenz nicht. Es wäre möglich, die Domain-Registrierung auslaufen zu lassen.
Die Domain stünde wieder für jeden Interessenten frei zur Verfügung. Wie gewohnt kommt zum Zug, wer zuerst handelt.
Sedo übernimmt die professionelle Domain-Vermittlung
Es sind Domains im Rahmen einer Insolvenz freigeworden, die Sie sich gerne sichern würden? Beauftragen Sie am besten Experten wie die Profi-Broker von Sedo mit dem Kauf. Sedo ist spezialisiert auf die Domain-Vermittlung und spürt den Eigentümer Ihrer Wunsch-Domain auf.
Sie genießen eine individuelle Betreuung, der Broker kümmert sich für Sie um alle Details des Erwerbs gebrauchter Domains.
Die Sicht der Hosts
Für Internet-Provider gehört es -leider - zum Alltag, dass Kunden in Insolvenz gehen und die registrierten Domains nicht verwenden. Die Zahlungsunfähigkeit tritt ein und es sind daher keine Geldeingänge zu erwarten. Nun muss sich der Anbieter überlegen, wie er mit den Domains verfährt.
Was mit den Domains geschieht, entscheidet der Insolvenzverwalter, und der Host hat sich nach dieser Entscheidung zu richten. Nach § 103 der Insolvenzordnung hat der Verwalter ein Wahlrecht, ob er die weitere Erfüllung des Vertrags verlangt oder diese ablehnt. Es kann sein, dass der Provider leisten muss. Und zwar auch dann, wenn der insolvente Kunde sich erheblich in Zahlungsrückstand befindet.
Das bedeutet zum Beispiel, dass der Provider weiterhin Traffic durchleiten muss. Für die von nun an entstehenden Kosten stellt der Anbieter die Rechnung an den Insolvenzverwalter.
Wenn der Verwalter hingegen die weitere Vertragserfüllung ablehnt, kann der Provider seine Forderungen geltend machen. Dann tritt er nämlich selbst als Insolvenzgläubiger auf.
Domain für den Relaunch schnell noch mitnehmen?
Es ist nicht ungewöhnlich, dass Eigentümer bei drohender Insolvenz ihres Unternehmens mit dem Aufbau einer neuen Gesellschaft beginnen. Was passiert dann mit der bisher verwendeten Domain? Die Inhaber könnten versucht sein, diese gleich auf die Gesellschaft zu übertragen und dort weiterzuverwenden.
Für einen Online-Shop zum Beispiel gehört die Domain zu den wertvollen Vermögensgegenständen. Denn die Kunden haben sich an den Namen gewöhnt und geben ihn direkt in die Suchmaschine ein. Die Inhaber können es sich praktisch nicht leisten, die Webadresse aufzugeben. Doch ist es erlaubt, die Domain kurz vor der Insolvenz zu übertragen?
Domains gehören zur Insolvenzmasse
Tatsächlich dürfte das in der Praxis keine gute Idee sein. Denn die Domains gehören noch zu den Werten des alten Unternehmens und damit auch zu der bald zu bildenden Insolvenzmasse. Wenn Sie eine Übertragung der Internetadresse versuchen, müssen Sie mit Anfechtung durch den Insolvenzverwalter rechnen. So holt der Verwalter die Domain in die Insolvenzmasse zurück. Alternativ kann er Schadenersatz fordern.
Im Jahr 2009 musste das OLG Saarland in einem solchen Fall der Domainübertragung auf einen Mitarbeiter entscheiden. Hier kam es tatsächlich zu einer Schadenersatzzahlung.
Die Insolvenzverwalter wissen, was Internetadressen heute wert sind, und schauen sehr genau auf die Name Assets. Eilige Übertragungen fallen sofort auf. Wenn Sie eine neue Webadresse benötigen, sollten Sie lieber den bewährten Weg über einen Domain-Broker-Service wie Sedo gehen.