Sie denken, Sie hätten 'bessere' Rechte an einem Domainnamen, als der gegenwärtige Inhaber? Ihrer Ansicht nach scheint dieser kein berechtigtes Interesse an der Domain zu haben? Im schlimmsten Fall hegen Sie sogar den Verdacht, dass der Inhaber die Domain 'in böser Absicht' registriert hat? Spätestens hier stellt sich Betroffenen
die Frage: soll ich einen Anwalt einschalten und gerichtlich vorgehen?
Bevor man jedoch den Gang vor den Kadi wagt, sollte nicht vergessen werden, dass ein Rechtsstreit um eine Domain viel Geduld, Geld und Nerven kostet, denn die Mühlen der Justiz mahlen
bekanntlich langsam.
Bevor man den Domaininhaber verklagt, sollte man daher die Möglichkeit einer gütlichen Einigung in Betracht ziehen. Man macht den Inhaber ausfindig und bietet ihm an, die Domain zu einem bestimmten Preis abzukaufen. Wer bei der Preisbestimmung unsicher ist und eine Orientierung benötigt,kann
bei einem spezialisierten Dienstleister ein Gutachten über den Domainwert anfertigen lassen. Kennt der Inhaber erst einmal den Namen des Interessenten, kann es schnell passieren, dass seine Preisforderung den eigentlichen Domainwert um das Vielfache übersteigt, insbesondere wenn es sich um ein bekanntes Unternehmen handelt.
Der Faktor Anonymität stellt einen wichtigen Punkt dar, weshalb eine Vermittlung durch einen spezialisierten Dienstleister in Erwägung gezogen werden sollte. Damit man vor überhöhten Preisforderungen der Domaininhaber verschont bleibt, wird die Identität der Auftraggeber nicht preisgegeben. Nur so besteht die Möglichkeit die Domain zu einem fairen Preis zu erwerben.
Auch wenn einem der geforderte Preis des Domaininhabers zunächst sehr hoch erscheint, sollte dieser immer in Relation zum Kostenaufwand für den Prozess betrachtet werden. Oft ist der Erwerb der Wunschdomain durch eine gütliche Einigung kostengünstiger als ein gerichtlicher Prozess. Sollte der Kläger den Prozess gewinnen,
trägt in der Regel der Beklagte die Kosten. Doch wenn dieser nicht zahlungsfähig sein sollte, bleibt der Kläger auf seinen Kosten sitzen.
Da die Rechtssprechung auf dem Gebiet Domain-Recht sehr komplex ist, kann ein positiver Prozessausgang nie garantiert werden. Bisherige
Entscheidungen haben gezeigt, dass es von Richter zu Richter unterschiedliche Auffassungen über Recht und Unrecht gibt. Ähnliche Sachverhalte können also nicht als Vergleich herangezogen werden, um sich seine Chancen vor Gericht auszurechnen.
Zeit ist ein weiterer wichtiger Faktor: während bei einer gütlichen Einigung die Übertragung der Domain relativ schnell passieren kann, kann sich ein Gerichtsprozess über Jahre hinziehen.
Prinzipiell sollte also immer zuerst der Weg der gütlichen Einigung gewählt werden, bevor man sich in einen mit zahlreichen Umständen - und nicht zuletzt mit hohem Kostenaufwand - verbundenen
Rechtsstreit stürzt. Die Domainvermittlung von Sedo bietet in so einer Konfliktsituation eine bessere Alternative, damit auch Sie ohne großen Aufwand an Ihre Wunschdomain gelangen können.
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