Domain-Abmahnungen - vermeiden und reagieren

Was tun bei Abmahnungen?

Jeder Domain-Inhaber muss heutzutage damit rechnen, dass ihm eine Abmahnung ins Haus flattert. In der letzten Zeit hört man immer häufiger Begriffe wie „Abmahnwellen“ und „Serienabmahnungen“. Was von dem einen als Mittel zur Einschüchterung benutzt wird, ist für den anderen ein sinnvolles außergerichtliches rechtliches Mittel, um einen Domaininhaber

darauf hinzuweisen, dass man sich in seinen Rechten verletzt sieht. Doch was genau ist eine Abmahnung? Was und wer steckt eigentlich dahinter? Wie verhält man sich und welche Möglichkeiten hat man in so einer Situation?



Durch eine Abmahnung lässt Sie jemand wissen, dass Sie gegen ein Namensrecht, Markenrecht oder das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs verstoßen haben. Oft ist es den Domain-Inhabern noch nicht einmal bewusst, dass sie gegen ein Gesetz verstoßen: ein fehlender oder unvollständiger Impressumseintrag oder ein kleiner, nicht selbst angelegter Stadtplanausschnitt auf der Homepage kann schon zu einer Abmahnung führen, und das ist nur ein Beispiel von vielen.



Eine Abmahnung sollte man grundsätzlich immer ernst nehmen. Der Abmahnende fordert Sie zunächst dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, und seine bisher geleisteten

Anwaltskosten zu tragen. Wenn diese Forderungen erfüllt werden, gilt die Sache für Sie als erledigt und Sie müssen keine weiteren Schritte mehr befürchten.



Wird man abgemahnt, muss das aber noch lange nicht heißen, dass die Vorwürfe der Gegenseite gerechtfertigt sind. Sie haben also durchaus die

Möglichkeit, die Vorwürfe zurückzuweisen. Dies sollte möglichst schnell geschehen, da der Abgemahnte innerhalb weniger Tage reagieren muss. Es ist also nicht empfehlenswert, überhaupt nicht zu reagieren, da man sonst das Risiko eingeht, sich vor Gericht zu sehen, was wiederum mit hohen Kosten verbunden wäre.



Grundsätzlich sollte man bei einer Abmahnung zunächst prüfen, von wem die Abmahnung stammt. Vorsicht ist geboten vor unseriösen Abmahnvereinen: sie werden in der Regel von juristischen Personen gegründet, um das

Abmahnrecht zu missbrauchen. Diese Abmahnvereine verschicken eine große Anzahl von Abmahnungen, um auf diese Weise viel Geld abzukassieren. Der

Begriff „Abmahner“ kann in diesen Fällen ruhig auch als „Absahner“ verstanden werden.



Nicht umsonst kursiert seit ca. zwei Jahren immer wieder das Schlagwort „Abmahnwellen“ durch die Onlinemedien. Die letzte große Abmahnwelle betraf Domaininhaber, deren Domainnamen ein deutsches KFZ-Zeichen beinhalteten (z.B. „urlaubsfreunde-pf.de“). Der Verantwortliche berief sich dabei auf

eine europäische Patentschrift und versandte Abmahnungen im großen Stil. Dass dieses Vorhaben gehörig daneben ging, sollte aufgrund der

Absurdität und Dubiosität des Vorwurfs nicht verwundern.



Von der Möglichkeit der Abmahnung machen ebenso gerne einige große Konzerne Gebrauch, um Privatleute einzuschüchtern und so kostenlos an eine Domain zu kommen. Schließlich gibt es immer die Möglichkeit, den Domaininhaber durch ein freundliches Schreiben auf seine Verstöße

hinzuweisen und so seine Bedenken mitzuteilen. Dadurch spart man sich Kosten und viel Ärger.



Unsere Devise lautet: keine Angst vor Abmahnungen! Denn nur wenn Betroffene sich rechtzeitig informieren, einen Anwalt einschalten und sich mit dem Thema auseinandersetzen, werden sie feststellen, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, sich zur Wehr zu setzen. Abmahnungen sollten immer ernst genommen werden. Eine sehr interessante Statistik ist die erste Abgemahnt – Studie von der Abmahnwelle e.V. Sie gibt einen sehr guten Einblick über bisherige Abmahnungen und welche Erfahrungen Abgemahnte damit gemacht haben.



Weitere Informationen bieten qualifizierte Anwälte (> https://sedo.com/legal) und auch diverse informative Webseiten wie www.abmahnwelle.de)